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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 23. Juli 2025

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Flux-Ray Renovierungsservice, Breiteweg 147, 39179 Barleben (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über Renovierungs-, Handwerks- und Bauarbeiten.

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Arbeiten zustande. Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und den darin genannten Unterlagen (Leistungsbeschreibung, Zeichnungen, etc.).

Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, werden gesondert berechnet. Der Auftraggeber wird über zusätzliche Leistungen vorab informiert.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Preise

Die Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Kostenschätzungen können Mehr- oder Minderkosten bis zu 20% nicht beanstandet werden.

4.2 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Aufträgen über 5.000 € kann eine Anzahlung von bis zu 30% verlangt werden.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet.

4.3 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

§ 5 Ausführungsfristen

Ausführungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

Die Einhaltung der Ausführungsfrist setzt voraus, dass der Auftraggeber alle Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt und vereinbarte Zahlungen termingerecht leistet.

Bei höherer Gewalt, Arbeitskampf, behördlichen Maßnahmen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich die Fristen entsprechend.

§ 6 Material und Ausführung

6.1 Materialbereitstellung

Das Material wird vom Auftragnehmer bereitgestellt, sofern nicht anders vereinbart. Der Auftraggeber trägt das Risiko für vom ihm beigestelltes Material.

6.2 Arbeitszeiten

Die Arbeiten werden grundsätzlich an Werktagen zwischen 7:00 und 18:00 Uhr ausgeführt. Abweichende Arbeitszeiten bedürfen der gesonderten Vereinbarung und können zu Mehrkosten führen.

6.3 Zugang zur Baustelle

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Baustelle für die Arbeiten zugänglich ist und die erforderlichen Anschlüsse (Strom, Wasser) zur Verfügung stehen.

§ 7 Abnahme

Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Arbeiten. Sie kann ausdrücklich oder durch Ingebrauchnahme konkludent erfolgen.

Offensichtliche Mängel müssen bei der Abnahme gerügt werden. Später erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.

Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

§ 8 Gewährleistung

8.1 Gewährleistungsfrist

Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme. Für Mängel an Bauwerken, die durch ihre Mangelhaftigkeit die Tauglichkeit des Bauwerks erheblich beeinträchtigen, beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre.

8.2 Mängelbeseitigung

Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung berechtigt. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die zur Mängelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren.

8.3 Gewährleistungsausschluss

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei:

  • natürlicher Abnutzung
  • Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder normale Beanspruchung
  • Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel
  • mangelhaften Arbeiten Dritter
  • chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen

§ 9 Haftung

9.1 Haftungsumfang

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.2 Haftungsausschluss

Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

9.3 Versicherung

Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Million Euro.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers.

Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen.

§ 11 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.

§ 12 Sicherheitsleistung

Verlangt der Auftraggeber Sicherheitsleistungen, so sind diese in Höhe von 5% der Auftragssumme zu stellen. Die Sicherheit wird nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zurückgegeben.

§ 13 Kündigung

13.1 Ordentliche Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Der Auftragnehmer kann die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen sowie die vereinbarten Kosten für noch nicht ausgeführte Arbeiten verlangen.

13.2 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Zahlungsverzug trotz Mahnung
  • Verweigerung der Mitwirkung durch den Auftraggeber
  • Insolvenz einer Vertragspartei

§ 14 Schlussbestimmungen

14.1 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

14.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

14.3 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Magdeburg. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Kontakt

Flux-Ray Renovierungsservice
Breiteweg 147
39179 Barleben
Deutschland

Telefon: +49 391 28 03 150
E-Mail: [email protected]

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