Stand: 23. Juli 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Flux-Ray Renovierungsservice, Breiteweg 147, 39179 Barleben (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über Renovierungs-, Handwerks- und Bauarbeiten.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Arbeiten zustande. Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und den darin genannten Unterlagen (Leistungsbeschreibung, Zeichnungen, etc.).
Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, werden gesondert berechnet. Der Auftraggeber wird über zusätzliche Leistungen vorab informiert.
Die Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Kostenschätzungen können Mehr- oder Minderkosten bis zu 20% nicht beanstandet werden.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Aufträgen über 5.000 € kann eine Anzahlung von bis zu 30% verlangt werden.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Ausführungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
Die Einhaltung der Ausführungsfrist setzt voraus, dass der Auftraggeber alle Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt und vereinbarte Zahlungen termingerecht leistet.
Bei höherer Gewalt, Arbeitskampf, behördlichen Maßnahmen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich die Fristen entsprechend.
Das Material wird vom Auftragnehmer bereitgestellt, sofern nicht anders vereinbart. Der Auftraggeber trägt das Risiko für vom ihm beigestelltes Material.
Die Arbeiten werden grundsätzlich an Werktagen zwischen 7:00 und 18:00 Uhr ausgeführt. Abweichende Arbeitszeiten bedürfen der gesonderten Vereinbarung und können zu Mehrkosten führen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Baustelle für die Arbeiten zugänglich ist und die erforderlichen Anschlüsse (Strom, Wasser) zur Verfügung stehen.
Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Arbeiten. Sie kann ausdrücklich oder durch Ingebrauchnahme konkludent erfolgen.
Offensichtliche Mängel müssen bei der Abnahme gerügt werden. Später erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme. Für Mängel an Bauwerken, die durch ihre Mangelhaftigkeit die Tauglichkeit des Bauwerks erheblich beeinträchtigen, beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre.
Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung berechtigt. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die zur Mängelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei:
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Million Euro.
Alle gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers.
Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.
Verlangt der Auftraggeber Sicherheitsleistungen, so sind diese in Höhe von 5% der Auftragssumme zu stellen. Die Sicherheit wird nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zurückgegeben.
Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Der Auftragnehmer kann die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen sowie die vereinbarten Kosten für noch nicht ausgeführte Arbeiten verlangen.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Magdeburg. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Flux-Ray Renovierungsservice
Breiteweg 147
39179 Barleben
Deutschland
Telefon: +49 391 28 03 150
E-Mail: [email protected]